Wenn Figuren mitsingen: Liedtexte, Zitatrecht und was urheberrechtlich wirklich erlaubt ist

Romane lieben Musik. Figuren hören Songs, sie verheddern sich in Refrains, sie hängen an einer Zeile, als wäre sie ein kleiner Schlüssel zum eigenen Innenleben. Verständlich, dass man als Autor am liebsten genau diese Worte ins Buch holen würde.

Nur: Liedtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Und ein Roman (Print, E-Book, Hörbuch, Website-Leseprobe) ist rechtlich gesehen keine Privat-Playlist, sondern eine Veröffentlichung.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung mit Gesetzesstellen zum Nachlesen.

Warum Songtexte juristisch „heikel“ sind

Wenn ich Songzeilen abdrucke, berühre ich regelmäßig Verwertungsrechte wie:

  • Vervielfältigung (du druckst/kopierst Text ins Buch) nach § 16 UrhG.
  • bei Online-Veröffentlichung zusätzlich oft öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.

Und wenn das ohne Erlaubnis passiert, können Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz im Raum stehen (klassisch: § 97 UrhG).

Zitatrecht ist kein Deko-Schlüssel

Der bekannteste Rettungsring ist das Zitatrecht. Das steht in § 51 UrhG und erlaubt Zitate nur, wenn ein Zitatzweck vorliegt und der Umfang dadurch gerechtfertigt ist.

Praktisch heißt das: Eine Songzeile „nur für Stimmung“ ist oft schwer als Zitat zu begründen. Wenn ich aber z.B. die Zeile analysiere, interpretiere, als Beleg diskutiere (innere Verbindung zu meiner eigenen Aussagen), wird es plausibler.

Der entspannte Sonderfall: Gemeinfreiheit (70 Jahre p.m.a.)

Manchmal gibt es einen Weg ohne Lizenzstress: gemeinfreie Texte.

Die Faustregel im deutschen Urheberrecht: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
Dann darf das Werk grundsätzlich frei genutzt werden.

Und genau hier kommt unser Beispiel ins Spiel.

Beispiel: „Der Mond ist aufgegangen“ im Romantext (gemeinfreies Liedzitat)

Szene (die nicht im Roman auftaucht) als Beispiel:

Die Ente stand da, als hätte sie selbst Feierabend. Der Motor tickte leise nach, irgendwo klapperte etwas Metallisches im Wind, und in der Scheibe spiegelte sich mein Gesicht wie ein schlecht gelauntes Aquariumfoto.

Miriam lehnte am Fenster, zog die Kapuze tiefer und summte erst, dann sang sie, ganz ruhig, als wäre das Lied schon immer hier gewesen:

„Der Mond ist aufgegangen,
die goldnen Sternlein prangen“

Ich nickte, als würde ich mich auskennen. Tat ich aber nur so. In meinem Kopf war das Lied eine dieser Schubladen, die man seit Jahren nicht aufgemacht hat, und jetzt klemmt sie.

„Kenn ich“, sagte ich.

„Dann sing doch mit“, meinte Miriam und grinste, ohne mich anzusehen.

Ich räusperte mich, nahm einen Anlauf wie vor einem Bass-Solo und setzte ein: „Der Mond ist… auf… gegangen…“ Ich traf die Melodie ungefähr so präzise wie ein Einkaufswagen ein Parkticket.

Miriam hielt tapfer durch. Wirklich tapfer. Dann kam mein Einsatz, den ich unbedingt retten wollte, und ich warf alles rein, was ich hatte:

„…die goldnen Sternlein… pranken?“

Stille.

Miriam drehte langsam den Kopf zu mir. „Pranken“, wiederholte sie.

„Ich weiß nicht“, verteidigte ich mich. „Vielleicht sind das so… sehr muskulöse Sterne.“

Sie prustete los, richtig, mit Schultern wackeln und einem Lachen, das die Scheibe kurz wieder frei atmen ließ. Und ich merkte, wie das, was eben noch schwer war, plötzlich ein bisschen leichter wurde. Nicht weg. Aber tragbar.

„Sternlein prangen“, sagte sie schließlich.

„Okay“, murmelte ich. „Dann prangen sie halt. Aber wenn mal einer prankt, sag ich’s dir.“

„Deal“, sagte Miriam, und der Mond draußen tat so, als hätte er uns gehört.

Warum dieses Beispiel rechtlich deutlich entspannter ist

Der Text „Der Mond ist aufgegangen“ geht auf Matthias Claudius (1740–1815) zurück.
Da Claudius seit weit mehr als 70 Jahren verstorben ist, ist der Originaltext nach der Grundregel der Schutzdauer (§ 64 UrhG) gemeinfrei.

Der typische Stolperdraht (bitte nicht übersehen)

Auch wenn das Original gemeinfrei ist: Moderne Bearbeitungen (modernisierte Rechtschreibung, gekürzte/umformulierte Strophen, redaktionell „glattgezogene“ Fassungen) können wieder eigene Schutzrechte auslösen. Deshalb:

  • Verwende nach Möglichkeit eine verlässliche Vorlage des Originaltexts (oder eine seriöse Edition).
  • Wenn du eine veröffentlichte Liedfassung zitierst: prüfe, ob sie Bearbeitungen enthält.

Als gut nachprüfbarer Abdruck findest du den Text z.B. auch in kirchlichen Liedsammlungs-Kontexten.

Beispiel für eine saubere Kennzeichnung im Buch oder Blog:
„Der Mond ist aufgegangen“ (Abendlied), Text: Matthias Claudius (1740–1815), gemeinfrei.

Wenn du doch moderne Songzeilen brauchst: Lizenz statt Hoffen

Wenn du bei zeitgenössischen Songs Originalzeilen willst, ist der rechtlich sauberste Weg meist Rechte einholen (Lizenz). Gesetzlich ist die Grundlage, dass Nutzungsrechte eingeräumt werden können (siehe § 31 UrhG).
In der Praxis läuft das oft über Musikverlage/Publisher.

Praxis-Tipps: Musikgefühl ohne Lyrics

Wenn du „Soundtrack-Feeling“ willst, ohne Songtext zu drucken:

  • Songtitel + Interpret nennen (oft deutlich unkritischer als Lyrics).
  • Wirkung beschreiben statt zitieren: Was löst der Song in der Figur aus? Welche Erinnerung? Welche Körperreaktion?
  • Eigene Zeilen schreiben, die wie ein Song klingen, aber keiner sind.
  • Oder: gemeinfreie Lieder als bewusster Stilkniff nutzen (wie oben).

Kurz-Fazit

Moderne Songtexte: oft Risiko ohne Lizenz, Zitatrecht nur bei echtem Zitatzweck.

Gemeinfreie Texte: super Option, wenn du echte Zeilen brauchst. Schutzdauer-Regel: § 64 UrhG.

Online-Auszüge erhöhen die Relevanz digitaler Nutzungsrechte (u.a. § 19a UrhG).